Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber Marco Simonis, Bastei 10 Asset Management GmbH & CoKG (in der Folge Marco Simonis genannt) gelten folgende Geschäftsbedingungen:
1. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist ein unterschriebener Vertrag oder ein unterzeichneter bzw. schriftlich, mündlich oder schlüssig (beispielsweise durch E-Mail) angenommener Kostenvoranschlag/Angebot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Sofern die Vertragsparteien schon in Geschäftsbeziehung stehen, sind die folgenden AGB auch auf mündlich geschlossene Vereinbarungen – insbesondere auf Zusatzaufträge – anzuwenden.
Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Marco Simonis als angenommen, sofern Marco Simonis nicht etwa durch Tätigkeit aufgrund von mündlicher Absprache zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wurde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Marco Simonis ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
2. Leistungen, Honorar und Kostenvoranschläge
Das erste Gespräch in der Dauer von maximal zwei Stunden zur Festlegung der Projektdaten und Informationen ist – sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde – kostenlos.
Alle nachfolgend erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Caterings – wie insbesondere auch zeitlich intensive Besprechungen mit dem Auftraggeber – sind, auch wenn es zu keiner Auftragserteilung kommen sollte, gesondert abzugelten.
Alle Leistungen von Marco Simonis, die nicht ausdrücklich durch die im Vertrag bzw. im abgenommenen Kostenvoranschlag vereinbarten Zahlungen abgegolten werden – wie beispielsweise Wasser- und Stromkosten, sind gesondert zu bezahlen.
Wurde nichts Gegenteiliges vereinbart, so beträgt der Stundensatz generell EURO 50,00 (exkl. Ust) pro Person.
Der Auftraggeber hat alle aufgelaufenen Barauslagen (wie Strom- und Wasserkosten, Leihgebühren und dergleichen) – auch wenn diese im Kostenvoranschlag nicht angeführt wurden, Marco Simonis nach tatsächlichem Aufwand zu ersetzen.
Bei Reisen zur Erfüllung des Catering-Auftrages außerhalb von Wien ist Marco Simonis berechtigt, die Reisezeit nach Zeitaufwand zuzüglich des amtlichen Kilometergeldes und Diäten in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt bei Reisen, die zur Erstellung des Kostenvoranschlages erforderlich sind, sofern der Aufraggeber auf diese Kosten hingewiesen wurde. Als Reisezeiten gelten dabei auch Wartezeiten. Dieser Absatz gilt sofern im Kostenvoranschlag nichts Gegenteiliges vermerkt ist.
Kostenvoranschläge sind bis zum Ablauf des dritten Tages nach dem auf dem Kostenvoranschlag vermerkten Datum verbindlich, danach gilt ein vom Auftraggeber unterfertigter oder sonst bestätigter Kostenvorschlag als Angebot an Marco Simonis auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Im Kostenvoranschlag als „geschätzt“ (oder ähnlich) bezeichnete Leistungen, das sind insbesondere die Positionen Getränke und Personalaufwand, werden nach tatsächlichen Aufwand abgerechnet. Es handelt sich hierbei lediglich um Schätzungen aufgrund allgemeiner Erfahrungswerte. Der Auftraggeber ist bei Überschreiten der geschätzten Menge nicht zu warnen bzw. auf den Mehrverbrauch hinzuweisen.
Kostenvoranschläge stellen auf eine bestimmte Personenanzahl ab, so dass einzelne Positionen bei Zusatzaufträgen oder einer Reduktion der bestellten Menge von den im Kostenvoranschlag genannten Beträgen abweichen können. Im Falle einer Reduktion des bestellten Caterings, ist der Auftraggeber verpflichtet die sich allenfalls ergeben- den höheren Einzelbeträge zu bezahlen.
Marco Simonis ist berechtigt, angebotene Speisen, die saisonale Produkte enthalten abzuändern. In diesem Fall wird Marco Simonis dem Auftraggeber drei Alternativvorschläge übermitteln, der innerhalb angemessener Frist – maximal jedoch spätestens vier Tage vor dem Catering – einen Vorschlag wählen muss.
3. Bekanntgabe der Personenanzahl, Rügepflicht, Haftung
Marco Simonis liefert Speisen und Getränke in Entsprechung des jeweiligen Vertrages. Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen hat der Auftraggeber bei einem Catering bis zu 400 Personen spätestens fünf Werktage vor der Veranstaltung die genaue Personenanzahl bekannt zu gegeben; bei einem Catering über 400 Personen spätestens sieben Werktage vor der Veranstaltung. Eine höhere oder geringere Personenanzahl kann nach Ablauf der zuvor genannten Frist aufgrund der erforderlichen Vorbereitungsarbeiten bei Speisen nicht mehr berücksichtigt werden; die Speisen sind auch im Falle einer geringeren Personenanzahl jedenfalls in Entsprechung des Vertrages zu bezahlen.
Marco Simonis leistet für einen vertragsgemäßen Ablauf des Caterings Gewähr, sofern die angegebene Personenanzahl nicht überschritten wird. Bei Überschreitung der angegebenen Personenanzahl trifft Marco Simonis keine Haftung für einen reibungs- losen Ablauf, insbesondere dafür, dass alle anwesenden Gäste ausreichend mit Speisen und Getränke von genügend Servicepersonal versorgt werden.
Der Auftraggeber hat allfällige Mängel sofort während des Caterings konkret zu benennen und dem ihm bekannt gegebenen Cateringleiter unter Hinweis auf die vertragliche Vereinbarung bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen zu rügen. Der Ausschluss gilt auch wenn der Auftraggeber die Mängel nicht in einem gemeinsamen Protokoll mit dem Cateringleiter schriftlich festhält und dieses unterfertigt.
Für Schäden (beispielsweise an Böden, Möbeln und dergleichen) gilt Vorstehendes sinngemäß, Ansprüche sind bei sonstigem Verlust spätestens am Ende der Veranstaltung bekannt zu geben und hierüber ein Protokoll zu erstellen und zu unterfertigen.
Marco Simonis ist eine Woche vor der Veranstaltung eine verantwortliche und vertretungsbefügte Person vom Auftraggeber namhaft zu machen, die während der gesamten Veranstaltung anwesend ist, geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig so ist Marco Simonis berechtigt gegenüber jedem Mitarbeiter des Auftraggebers Erklärungen abzugeben und mit diesem Vereinbarungen zu treffen, ansonsten nur mit der vom Auftraggeber genannten Person.
Generell haftet Marco Simonis nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
4. Manipulation/Manipulationsraum/Zulieferwege/Ladetätigkeit
Der Auftraggeber hat die Zufahrtsmöglichkeit zum Veranstaltungsort mit LKWs zu gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, so hat er dies Marco Simonis mitzuteilen und allenfalls zusätzliche Kosten des Transports zu übernehmen; außerdem hat der Auftraggeber Gewähr zu leisten, dass genügend Raum zum Manipulieren gemäß Auftragsumfang vorhanden ist.
Sollten die örtlichen Gegebenheiten am Veranstaltungstag von jenen am Besichtigungstag abweichen und hierdurch die Anlieferung bzw. die Durchführung der Veranstaltung erschwert sein, so hat der Auftraggeber allenfalls auflaufende zusätzliche Kosten zu tragen. Sollte aufgrund der geänderten örtlichen Gegebenheiten die Durchführung des Caterings behindert sein und nicht in der geplanten Art und Weise ausgeführt werden können, so haftet Marco Simonis hierfür nicht.
5. Bewilligungen, Strom- und Wasseranschlüsse
Der Auftraggeber verpflichtet sich – sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde – für sämtliche Bewilligungen zur Durchführung des Caterings (Privatrechtlich und Öffentlichrechtlich) zu sorgen, sofern diese aufgrund der Lage des Veranstaltungsortes erforderlich sind. Die erforderliche Anzahl und Art der Stromanschlüsse, Anschlüsse für Wasser und Abwasser, welche vom Auftragnehmer kostenlos beizustellen sind – kann Marco Simonis dem Auftraggeber erst nach Auftragserteilung und Angabe der Personenanzahl bekannt geben. Die auflaufenden Kosten sind vom Auftragnehmer an Marco Simonis zu bezahlen, auch wenn sie nicht im Kostenvoranschlag genannt sind.
6. Copyright
Alle Leistungen von Marco Simonis gelten als Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, auch im Falle eines geringen Leistungsumfanges.
Alle Urheber- und Nutzungsrechte an allen von Marco Simonis erstellten Ideen, Skizzen, Vorschlägen, Beschreibungen, Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Zeichnungen und sonstigen Leistungen verbleiben im vollem Umfang und Inhalt bei Marco Simonis. Auch dann, wenn im Rahmen einer Präsentation oder der Durchführung der beauftragten Veranstaltung ein Honorar bezahlt wurde, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde.
Mit dem Honorar ist nur die einmalige Nutzung im Rahmen eines von Marco Simonis durchgeführten Caterings abgegolten. Jede weitere Nutzung bedarf einer schriftlichen, gesonderten Vereinbarung. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Die Weitergabe von Unterlagen, im Ganzen oder in Teilen, sowie eine Veröffentlichung, Verbreitung oder sonstige Verwertung der präsentierten Vorschläge, Ideen bzw. Lösungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Marco Simonis nicht zulässig.
Für jede vom Auftraggeber verursachte und Dritten ermöglichte unzulässige Nutzung ist der Auftraggeber zur Bezahlung eines Verschuldens- und Schadensunabhängigen Ersatzbetrages in der Höhe des Doppelten des vereinbarten Entgeltes, in Ermangelung eines solchen, des angemessenen Entgeltes, verpflichtet. Hierbei handelt es sich um einen Mindestsatz, der sich vorbehaltlich weiterer Ansprüche versteht. Dieser Ersatzbetrag unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
7. Zahlungsvereinbarungen
Marco Simonis fungiert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, immer als Generalunternehmer und hat somit die Budgethoheit über das vereinbarte Budget.
Subunternehmerleistungen werden daher von Marco Simonis für den Auftragnehmer beauftragt, der die jeweils auflaufenden Kosten Marco Simonis in Entsprechung des Punktes 3. zu ersetzen hat.
Das vereinbarte Entgelt ist wie folgt zur Zahlung fällig:
• 1/3 der Gesamtauftragssumme binnen einer Woche nach Auftragserteilung
• Weitere 1/3 spätestens eine Woche vor dem Catering
• Der Restbetrag, abzüglich der Akontozahlungen binnen 14 Tagen nach der Veranstaltung
Oben genannte Teilzahlungen sind so rechtzeitig an Marco Simonis zu bezahlen, dass diese Gesellschaft an zuvor genannten Fälligkeitstagen über die jeweiligen Beträge verfügen kann; sollte der Bankweg die Rechtzeitigkeit nicht gewährleisten, so ist der entsprechende Betrag bei Marco Simonis in bar zu bezahlen.
Sollte der jeweilige Auftrag kurzfristiger erteilt werden, so sind jedenfalls 70 % des vereinbarten Entgeltes so rechtzeitig an Marco Simonis zu bezahlen, dass diese Gesellschaft vor dem Catering über den jeweiligen Beträgen verfügen kann.
Sonstige Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung fällig und abzugsfrei auf das bekannt gegebene Konto zu bezahlen. Kursschwankungen und Bankspesen gehen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ausschließlich zu Lasten des Bestellers.
Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. als vereinbart.
Wurde über die Abgeltung bestimmter Leistungen keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, so gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.
8. Storno
Im Falle der Absage eines Caterings sind folgende Stornobeträge zur Zahlung fällig, Berechnungsbasis sind die im angenommenen Kostenvoranschlag genannten Preise:
• Bei Absage innerhalb von zwei Wochen werden 70% des Speisenumsatzes, Frischeprodukte bei Getränken und Equipment sowie 50% der kalkulierten Personalkosten in Rechnung gestellt.
• Bei Absage innerhalb von 3 Tagen vor dem vorgesehenen Termin werden mit Ausnahme der Getränke ohne Frischeprodukte 100% der kalkulierten Gesamtkosten und 70% der Personalkosten in Rechnung gestellt.
• Waren die durch den Kunden explizit angefragt und außerhalb unseres Sortiments durch uns bereits hinzugekauft wurden, werden mit den vereinbarten Kosten zu 100% in Rechnung gestellt.
Marco Simonis ist berechtigt, oben genannte Stornobeträge mit bei Marco Simonis eingegangenen Teilzahlungen gegen zu Verrechnen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, neben den oben genannten Stornobeträgen von Marco Simonis aufgewendete Auslagen zu bezahlen.
9. Schlussbestimmungen
Bei Rückfragen und Änderungsvorschläge bezüglich Speisen und Getränke können Sie uns unter +43 1 512 20 10 erreichen.
Bitte teilen Sie uns bei Auftragserteilung die genaue Rechnungsadresse und Ihre UIDNummer mit!
Gerichtsstand: Wien